Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die unter [Domain, z. B. regiefee.de] erreichbare Website und Webanwendung Regiefee einschließlich aller Unterseiten, der Kundenfreigabe und der per Link geteilten Ansichten.
Rechtsgrundlage und angewandte Norm
Grundlage ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) samt der Verordnung zum BFSG (BFSGV), das die EU-Richtlinie (EU) 2019/882 (European Accessibility Act) umsetzt und seit dem 28. Juni 2025 anzuwenden ist. Die technischen Anforderungen ergeben sich aus der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549, in Deutschland als DIN EN 301 549 veröffentlicht. Für Web-Inhalte verweist diese Norm auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.
Regiefee wird an genau diesem Maßstab gemessen: WCAG 2.1 Level AA über DIN EN 301 549. Öffentliche Stellen unterliegen zusätzlich der BITV 2.0 — die verweist auf dieselbe Norm, sodass die hier dokumentierten Maßnahmen auch dort tragen.
Stand der Vereinbarkeit
Regiefee ist mit DIN EN 301 549 bzw. WCAG 2.1 Level AA teilweise vereinbar. Die im Abschnitt „Bekannte Barrieren“ genannten Punkte sind noch nicht erfüllt; alle übrigen geprüften Anforderungen sind umgesetzt.
„Teilweise vereinbar“ ist bewusst gewählt und nicht geschönt: Eine vollständige Konformitätsaussage setzt eine externe Prüfung voraus (siehe „Erstellung dieser Erklärung“).
Nachweise: geprüfte Kriterien im Einzelnen
Die folgende Übersicht listet die Erfolgskriterien, die für diese Anwendung relevant sind, mit ihrem aktuellen Stand. Sie ist die Kurzfassung des internen Prüfprotokolls.
1.1.1 Nicht-Text-Inhalte
TeilweiseLogos, Avatare, Icons und Steuerelemente tragen Textalternativen bzw. sind als dekorativ ausgezeichnet. KI-generierte Bilder und hochgeladene Medien bekommen derzeit keinen automatischen Alternativtext.
1.2.2 / 1.2.5 Untertitel & Audiodeskription
OffenIm Reel-Creator erzeugte Videos enthalten Marken-Captions, aber keine garantierten Untertitelspuren und keine Audiodeskription.
1.3.1 Info und Beziehungen
TeilweiseLandmarken (Kopfbereich, Navigation, Hauptinhalt, Fußbereich), Überschriftenhierarchie, Listen und Formularbeschriftungen sind ausgezeichnet. Einzelne Datentabellen und Diagramme sind noch nicht vollständig semantisch beschrieben.
1.4.1 Ohne Farbe nutzbar
ErfülltZustände werden zusätzlich über Text, Symbol oder Form vermittelt. Für Fließtext-Links gibt es die Option „Links immer unterstreichen“.
1.4.3 Kontrast (Minimum, AA)
ErfülltFließtext und Bedienelemente liegen bei mindestens 4,5:1, große Schrift bei mindestens 3:1 — in hellem wie dunklem Schema. Meta-Texte wurden auf 4,9:1 und die Primär-Schaltflächen auf 5,4:1 angehoben.
1.4.4 Textgröße ändern
ErfülltTextgröße 112 % und 125 % direkt in der Anwendung, zusätzlich Browser-Zoom bis 200 % ohne Informationsverlust. Das Layout rechnet durchgängig in relativen Einheiten.
1.4.6 Kontrast (Erweitert, AAA)
ErfülltOptionaler Modus „Hoher Kontrast“: mindestens 7:1 für Text, deutliche Ränder, keine transparenten Milchglas-Flächen, kein dekoratives Leuchten.
1.4.10 Reflow
ErfülltDie Oberfläche ist mobile-first gebaut und läuft ab 320 px Breite ohne horizontales Scrollen. Ausnahme: breite Tabellen und der Kampagnen-Kalender scrollen innerhalb ihres Bereichs.
1.4.12 Textabstand
TeilweiseErhöhte Zeilen- und Buchstabenabstände sind in den meisten Ansichten verlustfrei möglich; in dicht gesetzten Werkzeugleisten kann es zu Überlappungen kommen.
2.1.1 / 2.1.2 Tastatur
TeilweiseNavigation, Formulare, Dialoge und Kampagnenansichten sind vollständig mit der Tastatur bedienbar. Die WYSIWYG-Werkzeuge (Studio, Karten- und QR-Designer, Reel-Timeline) setzen an mehreren Stellen Zeigergesten wie Ziehen voraus.
2.3.3 Animation aus Interaktionen
ErfülltAlle Animationen respektieren die Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“ und lassen sich zusätzlich in der Anwendung abschalten.
2.4.1 Blöcke umgehen
ErfülltSprunglink „Zum Hauptinhalt springen“ als erstes fokussierbares Element jeder Seite.
2.4.7 Fokus sichtbar
ErfülltJedes fokussierbare Element bekommt einen 3 px starken, kontrastierenden Fokusrahmen — auch dort, wo Komponenten eigene Fokusstile mitbringen.
3.1.1 Sprache der Seite
ErfülltDie Seitensprache ist als Deutsch ausgezeichnet (lang="de").
3.3.1 / 3.3.2 Fehler & Beschriftungen
TeilweiseFormularfelder sind beschriftet, Fehler werden im Text benannt. Nicht jede Fehlermeldung wird Screenreadern aktiv angekündigt.
4.1.2 Name, Rolle, Wert
TeilweiseSchalter, Optionsgruppen und Dialoge sind mit Rollen und Zuständen ausgezeichnet. Einzelne selbstgebaute Menüs und Popover sind noch nicht durchgängig ausgezeichnet.
Einstellungen, die wir dir anbieten
Unter Darstellung & Barrierefreiheit kannst du die Oberfläche an dein Sehen und deine Bedienung anpassen. Die Einstellungen gelten sofort, brauchen kein Konto und werden nur lokal in deinem Browser gespeichert:
- •Farbschema — hell, dunkel oder der Einstellung deines Geräts folgend.
- •Hoher Kontrast — verstärkt Text und Ränder auf mindestens 7:1 und entfernt transparente Flächen, Weichzeichner und dekoratives Leuchten.
- •Textgröße — 100 %, 112 % oder 125 %, zusätzlich zum Browser-Zoom.
- •Bewegung reduzieren — stoppt Animationen, Lichteffekte und driftende Hintergründe.
- •Links immer unterstreichen — macht Links unabhängig von der Farbwahrnehmung erkennbar.
Bekannte Barrieren
Diese Punkte sind uns bekannt und noch nicht behoben:
- •WYSIWYG-Werkzeuge nur in heller Darstellung. Studio, Karten- und QR-Designer, Maker-Vorschau und Reel-Timeline zeigen, wie ein Beitrag später aussieht. Sie bleiben deshalb absichtlich hell — der dunkle Modus greift dort nicht.
- •Zeigergesten in den Werkzeugen. Timeline, Ebenen und Zuschnitt setzen an mehreren Stellen Ziehen mit der Maus voraus (WCAG 2.1.1).
- •Alternativtexte für generierte Medien. KI-erzeugte Bilder und eigene Uploads erhalten derzeit keinen automatischen Alternativtext (WCAG 1.1.1).
- •Untertitel für Videos. Im Reel-Creator erzeugte Videos enthalten keine garantierte Untertitelspur und keine Audiodeskription (WCAG 1.2.2 / 1.2.5).
- •Diagramme und Statistiken. Einzelne Auswertungen vermitteln ihre Aussage bislang überwiegend visuell.
- •Ohne JavaScript. Die Anwendung setzt aktiviertes JavaScript voraus; das gilt auch für die Darstellungseinstellungen.
An diesen Punkten arbeiten wir. Wenn dich einer davon konkret blockiert, schreib uns — das priorisiert die Sache spürbar.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 17. August 2026 erstellt. Grundlage ist eine interne Selbstbewertung anhand der Erfolgskriterien der WCAG 2.1 Level AA in der Fassung der DIN EN 301 549, ergänzt um Kontrastmessungen und Tests mit Tastaturbedienung.
Eine Prüfung durch eine externe Prüfstelle nach dem BITV-/EN-301-549-Prüfverfahren steht noch aus: [geplantes Datum der externen Prüfung eintragen]. Bis dahin ist der oben genannte Stand eine Selbstauskunft und kein Prüfsiegel.
Nächste Überprüfung
Wir überprüfen diese Erklärung mindestens jährlich sowie nach größeren Änderungen an der Oberfläche.
Barriere melden — Feedback und Kontakt
Dir fällt etwas auf, das du nicht bedienen oder nicht lesen kannst? Melde es uns. Wir bestätigen den Eingang und melden uns mit einer Einschätzung zurück.
- •E-Mail: hello@social-os.app — Betreff „Barrierefreiheit“
- •Kontaktformular: regiefee.de/kontakt
- •Postanschrift und weitere Angaben: Impressum
Bitte beschreibe möglichst konkret, welche Seite betroffen ist, womit du sie bedienst (Gerät, Browser, Hilfsmittel) und was nicht funktioniert hat. Antwort in der Regel innerhalb von [Frist, z. B. 5 Werktagen].
Durchsetzungsverfahren
Wenn dich unsere Antwort nicht zufriedenstellt oder wir nicht reagieren, kannst du dich an die Marktüberwachung wenden. Für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen nach dem BFSG ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) zuständig: www.marktueberwachungsstelle.de.
Verbraucherinnen und Verbraucher können dort melden, dass eine Dienstleistung aus ihrer Sicht die Barrierefreiheitsanforderungen nicht erfüllt. Handelt es sich um das Angebot einer öffentlichen Stelle, läuft das Verfahren stattdessen über die zuständige Durchsetzungs- bzw. Schlichtungsstelle nach § 16 BGG.